e-mobility – meine Erfahrungen mit Wallbox & Co

Da ich jetzt u.a. auch ein Elektroauto ohne Verbrennungsmotor fahre,  benötige ich an meinem Haus eine „Wallbox“ zum Laden der bis zu 100 KWh grossen Batterien.
Die Li-/Ionen-Batteriekapazität beträgt bei meinem 2019er Modell Hyundai Kona E mit 150KW (204-PS) beachtliche 64 Kilowattstunden, die in Kombination mit dem effizienten Elektroantrieb eine Reichweite von bis zu 449 Kilometern nach dem neuen WLTP-Zyklus möglich machen soll. Auf dem Papier zumindest. Doch bei Elektroautos kommt es ganz erheblich auf das persönliche Fahrprofil und auf äussere Einflüsse wie Temperatur, Geschwindigkeit usw an . . . . aber bei vorausschauender Fahrweise im ECO-Betrieb habe ich jetzt im Winter schon 385 km auf der stimmigen Reichweitenanzeige gesehen. Mir persönlich reicht das fürs Emsland. Aber die Angst vor leerer Batterie ist lt. Marketingumfragen einer der grössten Kaufverhinderer…. deshalb geht nichts über ein möglichst schnell aufgeladenes e-Mobil.

Es gibt zwei grundlegende Arten von e-Fzg Ladung:

  1. Laden an Wechselstrom (AC) . Das wird an allen kleinen öffentlichen Säulen (11 / 22 KW) gemacht. Hier wird dann von einem im Fzg befindlichen “Onboard-Lader” der von der Säule gelieferte Wechselstrom in den für die Batterie notwendigen Gleichstrom transformiert. Diese Ladeart ist verlustbehaftet ( 15 – 20% ?) und alle mir bekannten E-Fzge haben hier auch Ladeleistungs-Limits….. (Weltmeister: Renault ZOE kann 3-phasig 22KW) . Mein 2019 Hyundai Kona E kann -wie viele andere E-Fzge auch- hier nur einphasig Strom abgreifen und ist dann auf max. 7,2 KW Ladeleistung limitiert. Aus vielen dieser Säulen kommt wg. der deutschen “Schieflastverordnung” sogar nur 3,6 KW ! Bei 80% aller in D gebauter Säulen kann also nur bei längerer Belegung dieser 11/22KW-Säule für begrenzte Reichweite nachgeladen werden. An meiner 230V /10A Haussteckdose wird max. 2,1 KW geladen, was eine Ladezeit von 64KWh/2,1KW=30,5 h bedeutet. >>>>>> also muss zuhause eine “Wallbox” her.
  2. Laden an Gleichstrom (DC) . Diese “Schnellladesäulen” stehen fast nur an den Autobahnen. Diese Säulen lassen 50 . . . 150 …. bis 300KW Ladeleistung zu, wenn das e-Fzg nicht vorher wg. Batterieschonung abregelt. Mein Kona E regelt bei 75-77KW ab. Aber diese Leistung reicht , um von 10% auf 80% ( ab 80% muss die Batterie langsamer geladen werden) in ca. 40-45 min zu laden. Das reicht bei meinem sanften ECO-Betrieb für ca. 230 km.

Da die Infrastruktur an öffentlichen Ladesäulen und deren Bezahlsysteme aber immer noch katastrophal ist, setzt die Politik jetzt auch auf private Lademöglichkeiten und ich mache mit….

Hier beginnt jetzt mein privater Hürdenlauf durch die Callcenter von Netzbetreiber, Stromanbieter und Wallboxhersteller. Ich habe mir min.  2-3 h GEMA-freie Music am Telefon anhören dürfen……

Beginnen muss man bei seinem Netzbetreiber – nein , das ist nicht der Stromanbieter: mein Stromanbieter ist Innogy, aber der Netzbetreiber in Meppen ist die „Westnetz AG“ in Bad Bentheim.  Der Netzbetreiber muss jede Gesamt-Anlage über 30 KW genehmigen, denn zu meiner 22KW Wallbox wird der Hausanschluss mit 13,5 KW addiert (= 35,5 KW) .

Dann also bei Westnetz AG einen Bauantrag stellen und für eine bei mir in der Siedlung schon 25 Jahre liegende Stromleitung, die anscheinend auch ohne Neubau ausreicht, nochmals 117,31€ BKZ (=Baukostenzuschuss / Anliegergebühr ?) zahlen. Umbauen muss ich auch die Hausinstallation (incl. einem neuen Zähler) für den Anschluss der 22KW-Wallbox – hausintern reichen die 25 Jahre alten Installationen nicht aus.

Dazu am Telefon einen Verweis der Westnetz AG auf die Besonderheiten von Stromlieferungen für Wärmepumpen und e-mobilität:

„wir wissen, wo in unserem Netz Ladeeinrichtungen mit hoher Leistungsaufnahme angeschlossen sind und können diese im Bedarfsfall netzdienlich steuern“. Dazu ist von der Politik in 2017 extra ein neuer Paragraph §14 EnWG gemacht worden, so dass man den Ladestrom nur in Zeitfenster zugeteilt bekommt  ….  zwischen diesen Ladefenstern wird diese Ladestation komplett abgeschaltet !

Originaltext der Westnetz AG :

„§ 14a EnWG besagt, dass wir die Zeiten, in denen Sie Strom laden können, netzdienlich steuern dürfen.

Aktuell bieten wir drei Zeitblöcke zum Laden eines Elektromobiles an:

15.45 Uhr – 16.30 Uhr und 19.30 Uhr – 07.30 Uhr am Folgetag

16.00 Uhr – 16.45 Uhr und 19.45 Uhr – 07.45 Uhr am Folgetag

16.15 Uhr – 17.00 Uhr und 20.00 Uhr – 08.00 Uhr am Folgetag

Wir arbeiten aber bereits daran, die Ladezeiten noch flexibler zu gestalten.“

Daraufhin ein Anruf beim Stromanbieter Innogy , ob es bei Erhöhung des Hausverbrauches und der §14 „Fensterregel“ auch einen günstigeren Strom-Tarif für e-mobilität gibt….. jetzt nein – aber :

In Zukunft könnte es Sondertarife geben, die eines speziellen intelligenten Zusatzzählers bedürfen, der natürlich wieder Gebühren kostet : „für den Betrieb der Ladeeinrichtung mit netzdienlicher Steuerung im Sinne des § 14a EnWG benötigt man ein sogenanntes intelligentes Messsystem (iMSys). Die Kosten für dieses System betragen pro Jahr maximal 100,00 € (brutto)“ . Tarife bietet Innogy aber noch nicht an und mit der Abschaltung hat Innogy nichts zu tun – Sache von Westnetz AG.

Status 15.01.2020:

Eine Installationfirma und eine zukunftsträchtige Mennekes AMTRON Pro 22 Wallbox (22KW) sind ausgewählt. Da alle Autohersteller die Ladeleistungen in den nächsten e-Autogenerationen deutlich anheben müssen und ich nicht in absehbarer Zeit nochmals meine Installation ändern möchte, habe ich mich für eine 22KW Wallbox entschieden. Jetzt habe ich den Baukostenzuschuss (Anliegergebühr) noch in geringer Höhe gezahlt, was kostet solch eine Anliegergebühr wohl, wenn wg. der nächsten Nachbarwallbox die Strasse aufgerissen werden muss ?

Die Bundesregierung hatte für Juli 2019 Fördertöpfe für private Ladestationen angekündigt – bisher nichts passiert. Bzgl. Förderung gibt es je nach Stadt, Land und Stromanbieter völlig unterschiedliche Regeln/Angebote….. aber hierzu muss ich dann wieder  sehr lange GEMA-freie Musik anhören .

Ich habe mich dazu entschieden jetzt nicht mehr auf den grossen Fördertopf zu warten – im Ldkrs Emsland gibt es einen kleinen Zuschuss, wenn man einen Öko-Stromvertrag vorzeigen kann.

Dann doch wieder Zirkus “e” : Die Frage nach günstigeren “Autostrom” während der telefonischen Vertragsumstellung auf “Innogy Strom natur” wird negativ beantwortet. Innogy verweist mich auf LEW und envia M als Vertragspartner…. aber auch hier gibts das nicht für Hausanschlüsse. Ausserdem: wie soll der Autostrom ohne separaten Zähler von zwei verschiedenen Stromanbietern verrechnet werden ? Lt. Westnetz AG gibt es dort noch keine zertifizierten “intelligente Zähler mit Internet Backend”…..

Fazit:

Meine aktuelle E-Mobilität  ….. hohe Anschaffungskosten für e-Fzg und Wallbox und um meine Jobs ausserhalb des Emslandes zu erledigen, benötige ich eine gute Planung und längere Fahrtzeiten. Zu entfernten Terminen vor Ort dann das e-Fzg wieder aufladen – Fussmarsch zur nächsten freien Säule – ist für kurze Besprechungen auch irgendwie “nur für die Gesundheit gut” . Dazu die undurchsichtige Preisgestaltung an den Ladesäulen, die per HandyApp oder Vorvertrag + Chip freigeschaltet werden müssen…… ich habe mehrere Apps im Handy – manchmal zeigen sie für die gleiche Säule auch völlig unterschiedliche Preise….. manchmal schalten sie nicht frei, da kein Vertrag mit dem Säulenbetreiber usw….. jeder Bananenhändler, der ohne Preisschilder und geeichte Waage Bananen nach Gewicht verkauft, wird abgemahnt, wenn die Preisinfo oder die Eichung der Waage nicht stimmt – für die e-Mobility werden über solche “Kleinigkeiten” hinweggeschaut….. ich habe bisher keine Ladesäule mit Preisschild gefunden und es gibt auch noch viele , die die getankte KWh-Menge gar nicht anzeigen !

Mit meinem Diesel muss ich all diese negativen “e-mobilitäts-Innovationen” nicht beachten …einfach vor Reiseantritt kurz tanken und los – aber stop: muss ich evtl. bald vor Stuttgart oder anderen Städten wegen Dieselfahrverbote parken und mein Gepäck irgendwie weitertransportieren – per Bahn oder Lastenfahrrad ???? Wie hat Kaiser Wilhelm II. (oder wars Herr “Hofreiter” ?) gesagt: “Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung. Ich glaube an das Pferd.” …. und zwischendurch gabs ja auch noch die Eisenbahn….

Zum ersten mal in meinem Leben bringt der hier politisch erzwungene  „Fortschritt e-mobilty“ in der Praxis persönliche Rückschritte und zeigt machen Irrsinn auf: Bei meinem letzten Stuttgartbesuch wurde ich mit meinem E-Mobil sogar vom Dorfsheriff an der Ladesäule angemahnt eine “grüne Umweltplakette” zu besorgen, sonst gäbs in der Gegend Strafe + 1 Punkt in Flensburg .

Seit März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) in Kraft. Der Grund für dieses Gesetz lag 2007 in der Verbesserung der Luftqualität in sogenannten Umweltzonen. Nach dem Motto “doppelt hält besser” zeige ich jetzt an meinem e-Mobil mit einer 6,-€ teuren grünen Plakette und mit einem E im Kennzeichen, dass ich zur Verbessserung der Stuttgarter Luft beitrage. 30 Jahre alte Oldtimer mit KAT haben übrigend s auch diese grüne Plakette ….

Meppen , 16.01.2020

Bernd Ramler

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Nachtrag 30.04.2020 :

Die Ladeinfrastruktur , Freischalten der Säulen und insbesondere die Preisgestaltung hat sich eher verschlimmert ….. die Betreiber folgen dem schlechten Vorbild der Mobilfunkbe- und vertreiber: es gibt immer mehr Anbieter, die Strom verkaufen und jeder hat Bedingungen, die in kleinen hellgrauen Buchstaben auf dunkelgrauem Hintergrund gedruckt sind ….möglichst so, dass niemand sie lesen will…. Anrufe / Service nur über Callcenter mit vorgeschalteter Musikwarteschleife und dusseligen Computerabfragen – also Servicewüste.

Die Preise sind gerade durch IONITY an den Schnellladesäulen irre gestiegen ( IONITY: 79 ct/KWh ! ) , was der Verbreitung von E-Fzgen sehr schadet – jetzt fahre ich den Diesel auf Langstrecke wirklich günstiger oder ich muss mehr Zeit für eine Routenplanung incl. Umwege in Kauf nehmen. Preisauszeichnung wie an Tankstellen weltweit üblich ist für die Ladesäulen überhaupt nicht vorgesehen…..

“Autostrom” vergünstigt für meine eigene Wallbox habe ich auch noch nicht – ich habe aber auch die Lust verloren mich in Warteschleifen einduseln zu lassen.

Fazit zum 30.04.2020: die E-Fzge werden immer besser – das Betreiben der Fahrzeuge ausserhalb der eigenen Wallbox ist weiterhin eine Katastrophe !

Nachtrag  Oktober 2020

Unser Haushalts-Mini One  wird jetzt durch einen elektrischen MINI COOPER SE  ersetzt . Der SE-Mini fährt hervorragend und sogar komfortabler wie unser alter Mini One (Bj. 2007) . Preis/Leistungsverhältnis ist natürlich bei solchen Modeautos katastrophal – trotz 9000,-€  E-Förderung und einiges an Händlernachlass. 

Für Kurzstrecke und Stadtfahrten ist die Reichweite mit der 32,6 KWh Batterie (brutto  – was bedeutet das wieder ?) für uns gerade so ausreichend ……… unsere im Autodisplay angezeigte max. Reichweite jetzt im Winter bei      +3   Grad Aussentemperatur : 131 km (bei + 6 Grad 158 km je nach Fahrweise auf Landstrasse)   –   Reichweite Werksangabe: 234 km  / ADAC Eco-Test : 210km / WLTP Test (lt. eFahrer.com) :270 km    ……  wenn mein Diesel solche Unterschiede zur offiziellen Angabe zeigt,  wird von Betrug geredet und geklagt  – bei E-Fahrzeugen ist das hipp und spannend.   . .. . . immer lächeln !

 Immerhin geht der Ladevorgang relativ flott – das ist einer der wenigen Vorteile des kleinen Akkus. Am 50-kW-Lader sollen 80 Prozent in 35 Minuten und 100 Prozent in weniger als 90 Minuten erreicht sein, an der Wallbox dauert die Ladezeit rund 4,2 Stunden.

 

Status 09.01.2022

Zweiter Winter mit Mini SE

Unser Mini SE erlebt bei uns den zweiten Winter und hat auch nach Anwendung von “Verbrauchs-Spartipps” wie Reifenluftdruck auf ca. 3 bar erhöhen und häufiger Nutzung der “Green”-Einstellung (die übrigends bei jedem Neustart manuell neu eingeschaltet werden muss ) nicht viel an 100% Reichweite gewonnen. Sommers sind es 170 – 175 km und jetzt im Winter max. 140 km . Bestätigt werden meine vom offiziellen zertifizierten WLTP Verbrauch meilenweit entfernten Reichweiten auch von Dauertests in diversen Fachmagazinen ( Mini Cooper SE Wintertest 2021 (greencarmagazine.de) .